Rechtsberatung

Stilisiertes Bild mit Paragraphen und Fragezeichen

In unseren Beratungsgesprächen informieren wir Sie auch zu rechtlichen Themen und unterstützen Sie unter anderem bei der Beantragung von Hilfsmitteln und Rehabilitationsleistungen. Sollten Kostenträger die Kostenübernahme ablehnen, helfen wir Ihnen bei der Formulierung von Widersprüchen.

Bleiben diese Schritte erfolglos, hilft die Selbsthilfeorganisation der blinden und sehbehinderten Menschen bei der Rechtsberatung und Rechtsvertretung bezüglich behinderungsspezifischer Rechtsfragen.

Die Rechtsberatungsgesellschaft "Rechte behinderter Menschen" gemeinnützige GmbH ist eine gemeinsame Einrichtung von DBSV und DVBS (Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf). Die Rechtsberatung wird ausschließlich von Juristen durchgeführt, die selbst sehbehindert sind und über spezielles Know-how in behindertenrechtlichen Fragen verfügen.

Bedingungen der Inanspruchnahme der Rechtsberatungsgesellschaft „Rechte behinderter Menschen“ gemeinnützige GmbH (rbm) gemäß
§ 2a der DBSV-Satzung in der Beschlussfassung vom 24.06.2022 (gültig ab 01.01.2023).

Hier als PDF zum Download