Spendenbescheinigungen

Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z.B. einem Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen.

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen ist als gemeinnützige und mildtätige Organisation von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Bei weiteren Fragen informieren wir Sie gern.

Kontakt

Heike Gronau
Telefon: 0511 5104224
E-Mail: heike.gronau@blindenverband.org