Liebe Lesende,
heute ist der sogenannte Equal Pay Day. Dies ist Thema in vielen Nachrichten, in Extra-Reportagen und vielleicht sogar an manchen Abendbrots-Tischen.
Was bedeutet dieser Tag?
Symbolisch steht der Tag für die Lohnlücke, die zwischen Männern und Frauen besteht. Nehmen wir einmal an, Männer und Frauen erhielten gleich viel Stundenlohn, so hätten Frauen für ihre Arbeit bis zum heutigen Tag kein Geld erhalten, wohingegen Männer bereits seit dem 1. Januar täglich verdienten. Berechnet wird das Datum auf Basis der Zahlen vom Statistischen Bundesamt.
Brauchen wir solche Tage?
Nun, wahrscheinlich sind die Antworten auf diese Frage geteilt. Manche sagen, es habe sich doch schon viel getan. Manche sagen, es sei noch viel Kampf, viel Engagement und auch Kulturwandel notwendig.
Morgen nun ist der internationale Frauentag. Seit 1913 steht der Tag an jedem 8. März im Kalender. Anfang der Nullerjahre des letzten Jahrhunderts ist er entstanden, um auf die Gleichberechtigung von Männern und Frauen hinzuwirken und dafür Aufmerksamkeit zu erhalten. Es ging um Wahlrechte für Frauen, gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz, um ein gleichberechtigtes und gewaltfreies Miteinander.
Wie weit sind wir in Deutschland, in Niedersachsen?
Nun, jeder Mensch ist gleich und frei in unserem Land. Oder? Auch wenn es vor dem Gesetz so ist, gibt es noch immer Ungerechtigkeiten, gefühlte, reale Ungleichheiten. Straftaten gegen Frauen stiegen zuletzt in allen Bereichen, also in Bezug auf häusliche Gewalt oder auch auf den digitalen Raum. Der internationale Frauentag sollte uns alle daran erinnern, dass wir gleich sind. Ja, es hat sich auch im Bereich Gleichberechtigung viel getan, aber noch lang nicht genug.
Ihr BVN wird sich immer für Gleichheit stark machen, für Teilhabe und eine gleichberechtigte, inklusive Gesellschaft! Als ein Zeichen dafür endet dieser Newsletter heute mit einem Zitat aus einem unserer wichtigsten Bücher, dem Grundgesetz, hier Artikel 3:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Ein schönes, sonniges Wochenende für Sie und herzliche Grüße von Ihrem BVN
Dr. Petra-Kristin Bonitz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit