Neue Verordnung zu E-Scootern und Einladung zum Projekt Fempower #65/2025
Liebe Lesende,
der Sommer ist im vollen Gange, was sich unter anderem daran erkennen lässt, dass viele noch im Urlaub sind. So ist es in der Woche noch immer etwas ruhiger auf den Straßen und Wegen, finden Sie nicht auch? Dennoch ist und bleibt ein Thema relevant und es wird derzeit auch heiß diskutiert: die E-Scooter. Neben diesem Thema haben wir noch einen Weiterbildungstipp für Frauen mit Behinderung.
Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge
Seit einiger Zeit wird die sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) überarbeitet. In dieser ist festgelegt, welche Regeln für E-Scooter gelten. Es gab unter der vorherigen Regierung bereits Anhörungen: Verbände wie unser DBSV konnten ihre Positionen und Empfehlungen mitteilen. Davon ist aber nun im neuen Entwurf des Bundesverkehrsministeriums nichts zu erkennen. Ganz im Gegenteil, in vielen Punkten ist der Entwurf für die neue Verordnung noch fußgängerfeindlicher! Eine neue Anhörung der Verbände soll es nicht geben, sondern dafür eine schnelle Umsetzung. Der DBSV hält dagegen und reagierte mit einer öffentlichen Stellungnahme sowie einem Schreiben an das Bundesverkehrsministerium und die Landesverkehrsministerien. Und wir als BVN, namentlich unser Vorsitzender Hans-Werner Lange, haben in Niedersachsen bei unserem Wirtschafts- und Verkehrsminister um Unterstützung gebeten.
Christiane Möller fasst die Mängel im derzeitigen Entwurf unter anderem wie folgt zusammen:
„Ein Beispiel ist das Abstellen von Fahrrädern und E-Scootern aus Verleihsystemen auf Gehwegen. Der Rechtsprechung folgend soll dieses als ,Sondernutzung' eingestuft werden. Es bleibt demnach weiterhin den Städten überlassen, wie sie das dann ausgestalten – ob sie feste Abstellflächen einführen oder das Abstellen irgendwo auf dem Gehweg erlauben. Faktisch ändert sich damit für blinde und sehbehinderte Menschen rein gar nichts: Der Flickenteppich bleibt weiter bestehen und damit auch das Abstellchaos. Der DBSV fordert, dass Leih-E-Scooter und -Fahrräder sowie privat genutzte E-Scooter und Lastenräder von den Gehwegen verwiesen werden und auf speziell für sie geschaffenen Flächen abgestellt werden müssen.
Wer gegen die Regeln für E-Scooter verstößt, muss übrigens keine Angst vor Sanktionen haben, denn Bußgelder mit abschreckender Wirkung sind weiterhin nicht geplant. So soll beispielsweise das Fahren auf einer nicht zulässigen Verkehrsfläche mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender lediglich mit 35 Euro bestraft werden.
Auch in Zukunft soll es blinden und sehbehinderten Menschen, die über einen Leih-Scooter fallen, unmöglich gemacht werden, ihre Ansprüche rechtlich durchzusetzen – denn nach wie vor ist nicht vorgesehen, dass die Halter, also die Verleihunternehmen, für ihre E-Scooter haften.
Der Bundesrat darf die Vorschläge aus dem Bundesverkehrsministerium nicht einfach durchwinken, sondern muss vielmehr energisch auf Nachbesserung bestehen. Die Sicherheit des Fußverkehrs und insbesondere die von blinden und sehbehinderten Menschen dürfen nicht weiter gefährdet werden.“
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.
Projekt Fempower der BAG Selbsthilfe
Entdecken Sie das Projekt „Fempower – Teilhabe und Chancengleichheit in der digitalen Arbeitswelt von Frauen mit Behinderungen stärken“. Im Rahmen des Projekts werden Frauen mit Behinderungen kostenfrei und praxisnah in digitalen Kompetenzen sowie im Bereich Barrierefreiheit qualifiziert. Gleichzeitig arbeitet das Projekt aktiv mit Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen zusammen, um digitale Barrieren abzubauen und die Chancengleichheit nachhaltig zu fördern. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie auf dieser Website.
Wenn Sie mehr über Inhalte, Termine und Teilnahmevoraussetzungen der Weiterbildung Fempower digital-fit erfahren möchten, dann nehmen Sie gern an den digitalen Infoveranstaltungen teil:
- 14. August 2025 von 10 bis 11 Uhr und
- 20. August 2025 von 17 bis 18 Uhr
Zur Anmeldung senden Sie bitte eine E-Mail an: fempower@bag-selbsthilfe.de.
Sie können sich bereits jetzt für die kostenlose Weiterbildung anmelden, über diesen Link oder per E-Mail unter fempower@bag-selbsthilfe.de oder telefonisch unter 0211-31006-62.
Herzliche Grüße von Ihrem BVN
Dr. Petra-Kristin Bonitz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit