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Wahlschablonen
Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V. (BVN) verschickt ab 29.08. Stimmzettelschablonen zur Bundestagswahl 2017
Zur Bundestagswahl am 24.09.2017 können blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen in Niedersachsen wie schon bei den vorangegangenen Wahlen Stimmzettelschablonen einsetzen.
Bei der Bundestagswahl gibt es für ganz Niedersachsen eine einheitliche Wahlschablone mit 23 ausgestanzten Löchern. Jeder Wähler hat zwei Stimmen, kann also mit Hilfe der Schablone ein Kreuz für die Erst- und eins für die Zweitstimme abgeben.
Alle Mitglieder des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Niedersachsen e.V. werden per Post mit einer Schablone zu ihrem jeweiligen Wahlkreis kostenlos versorgt. Auf Anfrage erhalten aber auch blinde und hochgradig sehbehinderte Nichtmitglieder aus Niedersachsen die Schablone, der ein aufgelesener Stimmzettel als Audio- CD beiliegt. Sie enthält zunächst eine allgemeine Einführung zur Handhabung der Schablone, anschließend werden dann zunächst die Kandidatinnen und Kandidaten des jeweiligen Wahlkreises der Reihe nach vorgestellt, danach die Parteien, die zur Wahl für die Zweitstimme antreten.
Inhaber einer Schablone können diese zur Briefwahl einsetzen, sie können sie aber auch mit in ihr Wahllokal nehmen. Auch für die vorgezogene Landtagswahl in Niedersachsen am 15.10.2017 werden Wahlschablonen und aufgelesene Stimmzettel verschickt beziehungsweise können angefordert werden – voraussichtlich aufgrund der engen Fristen allerdings erst ab Ende September.
Bei Fragen zur Wahlschablone oder bei deren Bestellung durch Nichtmitglieder wenden Sie sich direkt an Gerd Schwesig, Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V. Telefon: 0511/5104226
E-Mail: gerd.schwesig@blindenverband.org
28.08.2017