BVN verschickt Stimmzettelschablonen zur Europawahl 2019
Zur Europawahl am 26.05.2019 können blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen in Niedersachsen wie schon bei den vorangegangenen Wahlen Stimmzettelschablonen einsetzen. Damit haben sie die Möglichkeit, selbstbestimmt von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und ihr Wahlrecht uneingeschränkt auszuüben.
Im Vorgriff auf das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen wurde zur Bundestagswahl 2002 erstmals die Wahl mit Stimmzettelschablonen angeboten. Damit wurde blinden und sehbehinderten Menschen eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eröffnet, die für sie vor Jahren unmöglich erschien. Bis dahin waren sie bei Wahlen immer auf fremde Hilfe angewiesen. Die Wahlschablone ist ein wichtiger Schritt zur Teilhabe und hat sogleich Signalwirkung für andere Bereiche des öffentlichen Lebens.
Bei der Europawahl gibt es für ganz Niedersachsen eine einheitliche Wahlschablone mit 42 ausgestanzten Löchern. Jeder Wähler hat eine Stimme, kann also mit Hilfe der Schablone ein Kreuz für eine Partei und damit deren Landes- oder Bundesliste abgeben.
Die Schablonen werden vom Deutschen Hilfsmittelvertrieb und dem Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V. hergestellt und ab dem 08.05.2019 an seine Mitglieder kostenlos verschickt. Darüber hinaus kann aber jeder blinde oder sehbehinderte Wähler die Unterlagen kostenfrei beim BVN anfordern.
Der Schablone liegt ein aufgelesener Stimmzettel als Audio - CD bei. Sie enthält eine allgemeine Einführung zur Handhabung der Schablone und liest dann alle 40 Parteien sowie deren Landes- oder Bundeslisten vor.
Inhaber einer Schablone können diese zur Briefwahl einsetzen, sie können sie aber auch mit in ihr Wahllokal nehmen.
Bei Fragen zur Wahlschablone wenden Sie sich direkt an den Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V. unter Tel. 0511/5104- 0 oder per E-Mail an info@blindenverband.org.
07.05.2019