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Stiftung Anerkennung und Hilfe für Opfer von Behindertenheimen
Für Menschen, die in ihrer Kindheit und/oder Jugend in Heimen Unrecht erfahren haben, haben der Bund, die Länder und Kirchen die Stiftung Anerkennung und Hilfe ins Leben gerufen. Die Antragstellung auf Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen ist um ein halbes Jahr verlängert worden und noch bis zum 30. Juni 2021 möglich.
In der Zeit von 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) beziehungsweise 1949 bis 1990 (Deutsche Demokratische Republik) haben viele Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren. Menschen, die als Kinder oder Jugendliche dort untergebracht waren, leiden noch heute an den Folgen, zum Beispiel von ungerechtfertigten Zwangsmaßnahmen, Gewalt, Strafen, Demütigungen oder unter finanziellen Einbußen, weil sie sozialversicherungspflichtig in den Einrichtungen gearbeitet haben, ohne dass dafür in die Rentenkasse eingezahlt wurde. Um diese Menschen zu unterstützen, haben der Bund, die Länder und die Kirchen die Stiftung Anerkennung und Hilfe ins Leben gerufen. Jedes Bundesland verfügt über eine Anlauf- und Beratungsstelle, über die Betroffene sich anmelden können.
Anmelden können sich alle Personen, die in den oben genannten Jahren in Einrichtungen der Behindertenhilfe gelebt haben, für diese gearbeitet, ohne dass für sie Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden sowie alle, die in diesen Einrichtungen leidvolle Erfahrungen gemacht haben. Das Erlebte kann in Zusammenhang stehen mit
• körperlicher Gewalt, etwa durch Betreuungspersonal oder andere Kinder und Jugendliche,
• psychischer Gewalt, wie Demütigung, Fremdbestimmung, Zuschreibung negativer Rollen, Miterleben belastender Situationen,
• sexualisierter Gewalt, durch Betreuungspersonal oder andere Kinder und Jugendliche,
• Verweigerung von Schul- und Ausbildung,
• der Arbeitsleistung, zum Beispiel Arbeit ohne Lohn,
• der gesundheitlichen Versorgung und Ernährung, wie Mangelernährung, Schlafentzug.
Diese Erfahrungen wirken oft ein Leben lang nach. Die heute noch bestehenden Folgewirkungen von Leid und Unrecht sowie einer unzureichenden gesundheitlichen Versorgung reichen von körperlichen bis psychischen Beeinträchtigungen wie Traumatisierungen, Depressionen oder Schlafstörungen. Ein verweigerter oder erschwerter Zugang zu Bildung kann zu fehlender Schulbildung und frühzeitiger Erwerbslosigkeit führen. Nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge bedeuten finanzielle Nachteile bei der Rente.
Betroffene können eine einmalige personenbezogene pauschale Geldleistung in Höhe von bis zu 9.000 Euro zum selbstbestimmten Zweck erhalten. Betroffene, die während der Unterbringung dem Grunde nach sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben und deren Rentenansprüche sich aufgrund nicht entrichteter Sozialversicherungsbeiträge gemindert haben, können einen einmaligen pauschalen Betrag als finanziellen Ausgleich für entgangene Rentenansprüche erhalten. Dies sind bei Personen, die bis zu zwei Jahre in der Einrichtung gearbeitet haben, 3.000 Euro und bei einem Zeitraum von mehr als zwei Jahren 5.000 Euro. haben.
Die Anlauf- und Beratungsstellen stehen auch blinden, sehbehinderten, mehrfachbehinderten und taubblinden Menschen offen. In Nieder¬sachsen lebende Betroffene melden sich bitte bei einer der unten aufgeführten Anlauf- und Beratungsstellen.
Anlauf- und Beratungsstellen in Niedersachsen
Oldenburg
Anja Lütgens
Moslestr. 1
26122 Oldenburg
Tel.: 0441 2229-7600 und 9441 2229-7601
E-Mail: anja.luetgens@ls.niedersachsen.de
Hildesheim
Tagrid Krinke
Domhof 1,
31134 Hildesheim
Tel. 0174 9345047
E-Mail: tagrid.krinke@ls.niedersachsen.de