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Umfrage des DBSV zur praktischen Umsetzung der Fluggastrechteverordnung
Frau Schröder, DBSV-Referentin für Internationale Angelegenheiten und EU-Förderprogramme, bittet Sie um Ihr Feedback zu Ihren Erfahrungen, die Sie während einer Flugreise gemacht haben, für die Sie sich Verbesserungen wünschen. Bis zum 10.08.2019 können Sie ihr hierzu gern eine E-Mail unter j.schroeder@dbsv.org schreiben oder sie telefonisch unter 030 28 53 87-120 erreichen.
Sommerzeit ist Reisezeit und damit die Reise auch unbeschwert und stressfrei starten kann, hat die Europäische Union im Juli 2006 eine Verordnung für behinderte und mobilitätseingeschränkte Fluggäste verabschiedet, die diese Zielgruppe vor diskriminierenden Handlungen schützen und ihnen den gleichberechtigten Zugang zu Flugreisen inner- und außerhalb Europas ermöglichen soll. Konkret geht es um die „Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität“; Link zum deutschen Text der Verordnung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32006R1107 In der Verordnung ist beispielsweise geregelt, das Fluggäste mit einer Behinderung, die mit einem in der EU registrierten Flugunternehmen ins inner- oder außereuropäische Ausland reisen, auf der gesamten Flugreise von der Ankunft im Flughafen, über den Check-in, die Gepäck- und Personenkontrolle, das Boarding und die Reisezeit im Flugzeug bis hin zum Verlassen des Zielflughafens, Assistenz erhalten müssen. Ferner dürfen Menschen mit einer Behinderung ihre
Mobilitätshilfen und assistiven Hilfsmittel wie Blindenführhund, Langstock, Braillenotizgerät etc. mit an Bord des Flugzeugs nehmen. Einem Fluggast mit Behinderung darf der Mitflug nicht aufgrund seiner Behinderung und dem daraus erwachsenden Assistenzbedarf verwehrt werden. Nur sicherheitsrechtliche Erwägungen, die rechtsverbindlich in nationalen und internationalen Gesetzen verankert sind, können als Gründe angeführt werden, einem behinderten Passagier den Mitflug zu verweigern. Diese müssen jedoch im Vorfeld, bei der Flugbuchung, aufgeführt werden, damit eine Alternative gesucht werden kann. Die bauliche Umwelt von Flughäfen und Flugzeugen sollen die Belange von Menschen mit Behinderung berücksichtigen.
Die Europäische Kommission, im Besonderen das Referat für Verkehr und Passagierrechte, hat den DBSV während eines informellen Austausches darum gebeten, Mängel und Schwachstellen in der aktuellen Umsetzung der Verordnung aufzuzeigen, damit die Europäische Kommission in einer für die nahe Zukunft geplanten Überarbeitung der Fluggastrechteverordnung und dessen Begleitdokument, das Praxisbeispiele für die Umsetzung der Verordnung enthält, die Belange von Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität noch stärker und bedürfnisorientierter berücksichtigen kann.
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns von Ihren Erfahrungen während Ihrer Flugreisen berichten könnten, vor allem diejenigen Situationen, die für Sie eher negativ waren und für die Sie sich Verbesserungen wünschen.
Hier einige Anregungen, die Sie in Ihr Feedback einbeziehen können:
- Zugang und Auffinden des Check-in und/oder des Assistenzbedarfschalters,
- Verhalten des Assistenzpersonals und der Kabinencrew am Flughafen und im Flugzeug,
- Bedienerfreundlichkeit der Flugzeugausstattung (Entertainmentprogramm, Toiletten, Rufknopf),
- Hürden bei der Flugbuchung (Internet / Telefon)
- Probleme bei der Mitnahme von Blindenführhunden etc.
- Probleme ohne Begleitperson eine Flugreise anzutreten
Diese Liste ist nicht erschöpfend und kann gern durch andere Aspekte ergänzt werden.
Bitte senden Sie Ihr Feedback bis zum 10.08.2019 an Jessica Schröder (E-Mail: j.schroeder@dbsv.org, Telefon 030 28 53 87-120).