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Geldauflagen
Als gemeinnützige Organisation ist der BVN e.V. in erheblichem Maß auf Fördermittel angewiesen. Dazu gehört auch die Zuweisung von Geldbußen, um die wir uns bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten bemühen.
Wir sind bei den Oberlandesgerichten in Braunschweig, Celle und Oldenburg als gemeinnützige Organisation in den Listen eingetragen.
Unser Konto für Bußgelder:
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN DE96251205100007487401
BIC BFSWDE33HAN
Informationen für Zuweiser
Informationen für Zahlungspflichtige
Wenn Sie Informationen über unsere Arbeit wünschen, wenden Sie sich bitte an:
Öffentlichkeitsarbeit
Leitung Jochen Bartling
Kühnsstraße 18
30559 Hannover
Telefon: (0511) 51 04 223
Telefax (0511) 51 04 455
E-Mail: jochen.bartling@blindenverband.org
Informationen für Zuweiser
Geldauflagen und Bußgelder, die uns von Staatsanwaltschaften, Strafgerichten und Finanzämtern zugewiesen werden, tragen dazu bei, dass blinde und sehbehinderte Menschen individuelle Hilfen für ein möglichst selbstbestimmtes Leben erhalten. In 10 Beratungsstellen über ganz Niedersachsen verteilt bieten wir wohnortnah Hilfe und Unterstützung an.
Der Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V. ist als gemeinnütziger Verein anerkannt, zuletzt mit dem Körperschaftsteuerbescheid 2008/2009/2010 vom 13. Februar 2012. Der BVN führt ein separates Geldauflagenkonto. Wir sind in allen Listen der Oberlandesgerichte in Niedersachsen eingetragen.
Der BVN informiert die zuweisende Behörde über den Eingang bzw. Nichteingang zugewiesener Geldauflagen umgehend. Am Jahresende unterrichten wir alle zuweisenden Stellen über die Höhe der eingegangen Geldauflagen termingerecht.
Informationen für Zahlungspflichtige
Bitte geben Sie bei allen Überweisungen unbedingt das vom Gericht oder der Staatsanwaltschaft festgelegte Aktenzeichen an. Das erleichtert uns die Zuordnung Ihrer Zahlung und ist Voraussetzung dafür, dass wir Ihre Zahlung fristgerecht an das Gericht oder die Staatsanwaltschaft bestätigen können.
Es ist uns nicht gestattet, mit Ihnen über Ratenzahlungen oder Aufschub der Zahlung zu verhandeln, bitte wenden Sie sich an die zuweisende Stelle.
Ihre fristgerechte Überweisung hilft uns, blinden und sehbehinderten Menschen ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Wir danken Ihnen herzlich dafür!