Pressemitteilung: 200. Geburtstag Hieronymus Lorm

Taubblinde Menschen stehen vor ganz besonderen Herausforderungen und wünschen sich gezielte Unterstützung. Darauf weist der Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e. V. (BVN) anlässlich des 200. Geburtstages von Hieronymus Lorm hin, der am 9. August begangen wird.

Wie kommunizieren Menschen, die weder sehen noch hören können? Hieronymus Lorm lebte im 19. Jahrhundert. Nachdem er bereits als Jugendlicher ertaubt war, ließ im Erwachsenenalter auch seine Sehkraft nach, bis er schließlich völlig erblindete. Gemeinsam mit seiner Frau und seiner Tochter erfand er ein Tast-Alphabet, bei dem jeder Buchstabe eine bestimmte Berührung der Hand bedeutet. Bis heute ist das Lorm-Alphabet für viele taubblinde Menschen unersetzlich.

Auf der Internetseite www.dbsv.org/lormen bietet der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband ein Erklärvideo und weitere Informationen zum Lormen und zu Hieronymus Lorm an.

Das Lormen, also das Buchstabieren von Texten in die Hand, gehört zu den zahlreichen Assistenzleistungen, auf die taubblinde Menschen angewiesen sind. Taubblindheit ist mehr als die Summe von Blindheit und Taubheit. Wer nicht hören kann, ist extrem auf den Sehsinn angewiesen, ein blinder Mensch nutzt sein Gehör sehr intensiv. Taubblinde Menschen müssen auf beide Fernsinne verzichten, können also viel weniger ausgleichen als jemand mit „nur“ einer Behinderung. Ohne Assistenz werden alltägliche Aufgaben wie der Einkauf oder ein Arztbesuch zu unlösbaren Problemen.

Der BVN berät und unterstützt taubblinde Menschen in Niedersachsen in seinen acht regionalen Beratungsstellen www.blindenverband.org/bvn-regional. Außerdem führt das Deutsche Taubblindenwerk Hannover eine Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Taubblindheit. Dabei handelt es sich um ein niedrigschwelliges, spezifisches Angebot für die besonderen Bedarfe taubblinder und hörsehbehinderter Menschen.

Kontakt
beratungsstelle@taubblindenwerk.de
Telefon: 0511 510086613
TESS-Telefon: 01805 83 77 00
Telefax: 0511 51008482

Forderungen zu Assistenzleistungen für taubblinde Menschen
Immer wieder scheitern taubblinde Menschen mit ihren Anträgen auf Taubblindenassistenz. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband hat deshalb gemeinsam mit vielen weiteren Verbänden, die im „Gemeinsamen Fachausschuss hörsehbehindert/taubblind“ (GFTB) zusammengeschlossen sind, die folgenden Forderungen beschlossen:

Taubblinden Menschen mit dem Merkzeichen TBl im Schwerbehindertenausweis muss mindestens ein Assistenzbedarf von 20 Stunden wöchentlich anerkannt werden, ohne dass sie diesen Bedarf begründen müssen. Diese Zahl ist eine absolute Untergrenze. Höhere Bedarfe sind die Regel. Zudem müssen mehr Taubblindenassistenzen ausgebildet werden.

Vertiefende Informationen zum Lormen unter: www.dbsv.org/lormen

Pressebilder zum Lormen unter: www.dbsv.org/lormen-pressebilder.html

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