Liebe Leserinnen, liebe Leser,
in einigen Kommunen Niedersachsens können Anträge auf Landesblindengeld und für den Landesblindenfonds jetzt online gestellt werden. Die Landesgeschäftsstelle, die EUTB Hannover und der RV Süd-Ost-Niedersachsen haben das Land in der Entwicklung dieses Pilotprojektes unterstützt. Hier die Mitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 30.08.2021:
Die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen im Land Niedersachsen schreitet voran: Für die Onlineanträge zum Landesblindengeld (LBG) und Landesblindenfonds (LBF) startet das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung jetzt die Pilotphase. Waren bislang noch Papierformulare auszufüllen, können blinde Bürgerinnen und Bürger die Anträge für beide Leistungen nun komfortabel und barrierefrei per Computer oder über ein mobiles Endgerät über das Internet stellen.
„Ich freue mich, dass wir mit den neuen Onlineanträgen den Zugang zum Landesblindengeld und zum Landesblindenfonds für blinde Menschen erleichtern“, erklärt die Niedersächsische Sozialministerin Daniela Behrens, „das ist ein Beispiel für praktische Inklusion. Auch in anderen Bereichen des Gesundheitswesens können wir durch Digitalisierung den Service für die Bürgerinnen und Bürger deutlich verbessern.“
Das Land Niedersachsen hat die Prototypen für beide Anträge in enger Kooperation mit insgesamt elf Kommunen und dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie erstellt. Auch blinde Bürgerinnen und Bürger waren an dem Entwicklungsprozess beteiligt. Ihre Ergänzungen haben maßgeblich dazu beigetragen, die Zugänge alltagstauglich und barrierefrei einzurichten. So lassen sich die Anträge beispielsweise mithilfe gängiger digitaler Sprachassistenten ausfüllen und einreichen.
Den Onlineantrag für das Landesblindengeld, mit dem durch Blindheit bedingte Mehraufwendungen ausgeglichen werden, erproben zunächst die Kommunen Grafschaft Bentheim, Stadt Hannover, Region Hannover, Landkreis Peine sowie Landkreis Wolfenbüttel. Das Projekt ist Teil der bundesweiten Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das die Digitalisierung wesentlicher Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 vorsieht. In diesem Kontext ist das Land Niedersachsen für das Teilprojekt Digitalisierung im Themenfeld Gesundheit zuständig. Für 18 relevante Leistungen werden der digitale Antragsprozess sowie die notwendige technische Infrastruktur entwickelt. Nach dem Prinzip „Einer für Alle“ werden die erarbeiteten Lösungen auch den Kommunen in den anderen Bundesländern zur Verfügung gestellt.
Für den niedersächsischen Landesblindenfonds, der blinde Menschen in außergewöhnlichen, herausfordernden Lebenssituationen unterstützt, startet das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie jetzt den Pilotbetrieb.
In Niedersachsen sind das Landesministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie das Landesministerium für Inneres und Sport mit der Umsetzung des OZG im Bereich Gesundheit betraut. Informationen zu den Leistungen und der Online-Antragstellung finden Sie hier: > Link
Jochen Bartling
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit