Liebe Leserinnen, liebe Leser,
es tut sich was in Sachen E-Scooter. Im Newsletter 93 hatten wir berichtet, dass die Stadt Braunschweig im Innenstadtbereich, also innerhalb der Okerumflut, feste und verbindliche Stellplätze einrichten will. Ab Ende September ist das Abstellen der Fahrzeuge dann nur noch in 27 zugewiesenen Bereichen möglich. Leider werden diese nicht farblich abgegrenzt, sondern ausschließlich GPS-basiert definiert. Inwieweit das funktioniert, werden wir sehen.
Jetzt folgt auch die Stadt Hildesheim diesem Modell. Wie der NDR berichtete, dürfen auch hier E-Scooter von Leih-Anbietern bald nicht mehr kreuz und quer auf den Gehwegen geparkt werden. Der Verwaltungsausschuss der Stadt habe beschlossen, dass es in der Stadt zukünftig Parkzonen für die Roller geben solle. Zunächst würden testweise 21 dieser Zonen im Zentrum eingerichtet, in denen die E-Roller abgestellt werden müssen.
Das sind allerdings erst erste zarte Pflänzchen. Mühsam ist es, mit jeder Kommune einzeln ins Gespräch zu gehen und vertretbare Lösungen zu finden. Eigentlich müsste die große bundesweite Lösung her – die aber ist noch in weiter Ferne.
Der DBSV, der vor ein paar Wochen ein Crowdfunding-Aktion gestartet hatte, um Gelder für Musterklagen in Sachen E-Scooter zu generieren, hat in der letzten Woche diese Meldung herausgegeben:
Weitere Klage zur Durchsetzung von abgegrenzten Abstellflächen in Berlin
Der Berliner Senat hat die Nutzung der mehr als 54.000 E-Roller in Berlin neu geregelt. Seit dem 1. September gilt: Wer einen E-Roller nutzt, darf ihn nicht auf Radwegen, auf Friedhöfen, in Grünanlagen, in Fußgängerzonen und auf Brücken abstellen. Auch Zugänge zu Bahnhöfen und anderen Gebäuden sind als Parkplatz für E-Roller nicht zulässig. Vermieter der E-Roller müssen zudem telefonisch erreichbar sein, um sie gegebenenfalls umzuparken. Das klingt erst einmal nach einem Fortschritt. Sieht man sich aber die Details an, so wird schnell klar: Die Situation wird sich faktisch nicht verbessern. Die Regelungen sind nicht geeignet, um die für blinde Menschen vom Free Floating-Modell ausgehenden Gefahren in den Griff zu bekommen. Viel zu viele E-Roller werden auch weiterhin kreuz und quer auf Gehwegen herumliegen und zur Stolperfalle werden. Mit Unterstützung des DBSV klagt nun auch unsere Landesorganisation in Berlin, der ABSV, gegen die erlassenen Sondernutzungsbedingungen, die der Senat den E-Roller-Anbietern einräumt. Das Ziel: Es müssen ausgewiesene und abgegrenzte Abstellflächen geschaffen werden, die immer zu nutzen sind.
Jochen Bartling
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit