ÜSTRA setzt Sicherheit von Menschen mit Behinderungen aufs Spiel #9/2023
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
eher zufällig hat der BVN erfahren, dass die ÜSTRA in Hannover ab morgen, dem 2. Februar, die Regelung der oberirdischen automatischen Türöffnung einstellen wird. Dabei war die Maßnahme so sinnvoll: Unseres Wissens nach ist es seitdem zu keinen weiteren Unfällen mit blinden Menschen gekommen. Das war gut so.
Jetzt das überraschende Zurück. Obwohl der BVN mit der ÜSTRA nach dem schweren Unfall einer blinden Frau mit der Stadtbahn im Dialog war und den ÜSTRA-Vorstand über die Anforderungen seheingeschränkter Menschen informieren konnte, hat man zu uns vor dieser gravierenden Entscheidung keinen Kontakt aufgenommen. Im Folgenden lesen Sie die Pressemitteilung, die der BVN heute dazu verschickt hat.
ÜSTRA setzt Sicherheit von Menschen mit Behinderungen aufs Spiel
Seit Beginn der Corona-Epidemie öffneten die Türen der Stadtbahnen auch oberirdisch. Seitdem gab es keine Unfälle auf den Hochbahnsteigen. Jetzt macht die ÜSTRA diese sinnvolle Maßnahme rückgängig.
Die Corona-Pandemie hatte es möglich gemacht: Seit ihrem Beginn öffneten die ÜSTRA-Stadtbahnen sämtliche Türen auch an allen oberirdischen Stationen. Für blinde und sehbehinderte Menschen in Hannover, die diesen Automatismus aus Sicherheitsgründen schon viele Jahre gefordert hatten, bedeutet diese Maßnahme vor allem eins: Sicherheit. Jetzt soll die Regelung fallen. Und obwohl die ÜSTRA sehr wohl die Argumente blinder Menschen kennt, hielt sie es nicht für nötig, im Vorfeld den BVN zu informieren, geschweige denn nach geeigneten Lösungen zu suchen.
In der Vor-Corona-Zeit war es immer wieder zu schweren Unfällen gekommen, weil seheingeschränkte Menschen auf der Suche nach einer Tür zwischen zwei Wagen in den Gleisbereich gefallen waren. So war 2019 eine blinde Frau auf der Suche nach einer Tür in den Kupplungsbereich zwischen zwei Wagen gefallen - die anfahrende Stadtbahn hatte sie mitgeschleift, schwerste Verletzungen waren die Folge. Unfälle dieser Art würden nicht passieren, wenn sich alle Türen automatisch öffneten: Die dabei entstehende deutliche Akustik erleichtert seheingeschränkten Menschen das zielgerichtete Auffinden der Eingänge erheblich. Das gefährliche und unangenehme Suchen nach den Türöffnern entfällt.
Wie der BVN jetzt erfahren hat, soll diese Regelung mit dem Ende der Maskenpflicht wieder zurückgenommen werden. Dabei hat sie Wirkung gezeigt: In den letzten zwei Jahren sind keine Unfälle mit seheingeschränkten Passagieren vorgekommen. „Deshalb fordern wir, dass das automatische Öffnen der Türen beibehalten wird“, erklärt BVN-Geschäftsführer Gerd Schwesig. Ein Zurück zur alten Regelung habe nicht nur für blinde und sehbehinderte Menschen Unsicherheit, Angst und gefährliche Situationen zur Folge. Auch für Kundinnen und Kunden mit Bewegungseinschränkungen, Gehhilfen, Rollstühlen, Rollatoren oder Kinderwagen bedeutet das generelle Türöffnen Sicherheit und Entspannung. Schwesig glaubt aber noch an die Gesprächsbereitschaft der ÜSTRA: „Menschen mit Einschränkungen sind auf die Stadtbahnen angewiesen. Müssen die Türen wieder gesucht werden, setzt die ÜSTRA die Sicherheit, Gesundheit, im schlimmsten Fall das Leben von Kundinnen und Kunden aufs Spiel! Das kann nicht gewollt sein.“
Jochen Bartling
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit