Umfrage zur Evaluation des Behindertengleichstellungsgesetzes
Das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG) evaluiert derzeit im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG). Dazu hat das ISG einen Fragebogen entwickelt, um Mitglieder von Verbänden zu ihren Erfahrungen und Einschätzungen zu befragen. Vor dem Hintergrund der großen Bedeutung des BGG bittet der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband seine Mitglieder, sich an der Umfrage zu beteiligen. Die Teilnahme ist bis zum 04.02.2022 möglich.
Einige Hinweise dazu:
Für wen ist die Teilnahme an der Umfrage geeignet?
Der Fragebogen richtet sich an Menschen mit Behinderungen. Die Teilnahme dauert ca. 45 Minuten und es wird vor allem nach Einschätzungen und Erfahrungen im Zusammenhang mit dem BGG gefragt (z. B. zu barrierefreier Kommunikation mit Behörden, Erfahrungen mit Internetauftritten öffentlicher Stellen des Bundes etc., um Beispiele zur Veranschaulichung zu geben). Besonders wichtig ist die Teilnahme haupt- und ehrenamtlich aktiver Mitglieder. So können auch häufige Problemstellungen von den Mitgliedern eingebunden werden, die sich vielleicht nicht zutrauen, an der Umfrage teilzunehmen.
Wie kann man an der Befragung teilnehmen und an wen wendet man sich bei Rückfragen?
Eine Teilnahme ist online möglich unter:
Fragebogen online
Alternativ kann eine Teilnahme an der Befragung auch telefonisch oder per Videokonferenz und bei Bedarf auch in leichter Sprache erfolgen.
Wenden Sie sich dazu und bei allen Rückfragen direkt an das SOKO-Institut unter:
Kostenfreie Telefon-Nummer: 0800-5254500
(montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr) oder
E-Mail: bgg@soko-institut.de
Was passiert mit den Daten?
Das ISG schreibt: „Ihre Angaben werden nur in anonymer Form ausgewertet. Die Ergebnisse der Befragung fließen nur in zusammengefasster Form in den Evaluationsbericht ein, eine Rückverfolgung der Antworten zur Person des Antwortenden ist ausgeschlossen. Der Zugang zu den gespeicherten Daten ist nur den Mitarbeiter*innen unseres Instituts möglich, die mit der Auswertung befasst sind. Nach Abschluss der Auswertungen (voraussichtlich im Juli 2022) werden die Daten unwiederbringlich gelöscht.“