Aufgrund der aktuellen Pandemielage sind seit dem 1. Dezember 2021 die Schutzmaßnahmen in nahezu allen niedersächsischen Kommunen noch einmal deutlich ausgeweitet und intensiviert worden. Das hat auch Auswirkungen auf die Selbsthilfe.
Anlässlich des „Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen“ am 03.12.2021 wird ein barrierefrei produziertes Konzert mit dem Namen „Die Reise – Mit den Augen hören, mit Klängen sehen“ der Band Shanaya digital gestreamt.
Das BVN-Radio Dezember ist da! Neben einem Bericht zur „Gelben-Karten-Aktion“ gegen E-Scooter und der Vorstellung der neuen Jugendgruppe in Braunschweig gibt es Grußworte zur Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel von den Vorsitzenden aus allen Teilen Niedersachsens und Pastor Chrzanowski.
„Roller runter von den Gehwegen!“ fordert Hans-Werner Lange, Geschäftsführer des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Niedersachsen (BVN). Seit Jahrzehnten kämpft der BVN allerorten durchaus erfolgreich für Barrierefreiheit, jetzt tun sich mit den wild abgestellten oder herumliegenden E-Scootern plötzlich neue, gefährliche Hindernisse auf.
Das BVN-Radio serviert im November diese Themen: Rückblick auf die „Woche des Sehens“ in Niedersachsen, ein Gespräch mit Rudolf Conradi, dem neuen Vorsitzenden des RV Elbe-Weser, der RV Nord-Ost-Niedersachsen wandert mit der App komoot, Michael Kuhlmann über seine Mitwirkung bei BVN Kultur zusammen mit dem Arte-Ensemble am 12. November.
Die Fachgruppe „Bildung und Beruf“ lädt für den 26. November 2021 um 18:00 Uhr im Restaurant „Ohne Worte“, Kirchröder Str. 82, 30625 Hannover, zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ein.
Vom 16.2. bis 20.2.2022 veranstaltet SehNix® -Computer- und Beratungsservice einen Computerkurs für blinde und sehbehinderte Nutzer mit Vorkenntnissen an.
Das Paula-Modersohn-Becker-Museum in Bremen bietet wieder eine telefonische Führung an. Am Montag, den 8. November von 17 bis 18 Uhr wird Luis Toledo durch die Sonderausstellung „Tausche Cranach gegen Monet. Meisterwerke aus den Sammlungen Rau und Roselius“ führen.
Die Krankenkasse muss einem sehbehinderten Mann einen Elektrorollstuhl zahlen, so ein Urteil. Das Landessozialgericht Celle sieht in seiner Beeinträchtigung keinen Grund, ihm das Gefährt zu verweigern.