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Regionalverein Oldenburg
Der Blindenverein Oldenburg e.V. ist seit 1918 ein Zusammenschluss von Blinden und hochgradig Sehbehinderten in den Landkreisen Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg, Vechta und Wesermarsch und den kreisfreien Städten Delmenhorst, Oldenburg und Wilhelmshaven.
Er ist, unabhängig von einer Mitgliedschaft, Ansprechpartner für Betroffene, ihre Angehörigen und Personen des sozialen Umfeldes.
Im Jahr 1997 erfolgte eine Namensänderung in Blinden- und Sehbehindertenverein. Seitdem sind wir auch Ansprechpartner für Betroffene einer leichten Sehbehinderung. Seit der Verschmelzung mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V. (BVN) im Jahr 2003 sind wir der Regionalverein Landesteil Oldenburg.
Was tun wir?
In folgenden Bereichen sind wir tätig:
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Kinder und Jugendliche
- Vermittlung von Frühbetreuung und Beratung sehgeschädigter Kinder und deren Angehörigen
- Hilfestellung bei der Auswahl geeigneter Bildungseinrichtungen
- Förderung integrativer Schulmodelle
- Hilfestellung bei der Berufsfindung, Ausbildung und Eingliederung in das Berufsleben
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Beratung und Betreuung Späterblindeter und deren Angehörigen
- Vermittlung von Rehabilitationshilfen wie Mobilitäts- und Orientierungstraining
- Vermittlung von Lehrgängen zur Erlangung lebenspraktischer Fertigkeiten
- Kurse zum Erlernen der Punktschrift
- Individuelle Beratung über Hilfsmittel für Blinde- und Sehbehinderte
- Hilfestellung in sozialrechtlichen Angelegenheiten
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Freizeitgestaltung
- Veranstaltungen (z.B. Ausflüge/Fahrten, Weihnachtsfeiern, "Klön snack",...)
- Stammtisch
- Frauencafé
- Schwimmen/Wassergymnastik und Kegeln
- Förderung des Blindensports
Durch die Herausgabe einer eigenen Info-CD bleiben Sie als Mitglied immer auf dem Laufenden.
Besonders wichtig ist es uns, den Gedanken der Selbsthilfe in die Öffentlichkeit zu tragen und aktiv an einer Verbesserung der Integration behinderter Menschen in unsere Gesellschaft mitzuwirken.
Wir fördern die sozialen und wirtschaftlichen Belange Blinder und hochgradig Sehbehinderter durch:
- Unterhaltung einer sozialen Beratungs- und Betreuungsstelle
- einen ambulanten Beratungsdienst, der am Wohnort des Betroffenen berät und betreut
- gezielte Öffentlichkeitsarbeit
- Interessenvertretung beim Zustandekommen sozialrechtlicher Bestimmungen
- Mitwirkung bei der behindertengerechten Stadt- und Verkehrsplanung
- Hilfsmittelausstellungen

