Inhaltsbereich
Denken Sie an die Zukunft
Sie setzen sich für die Arbeit des BVN ein, weil Ihnen blinde und sehbehinderte Menschen am Herzen liegen. Manchmal fragen Sie sich, wie es wohl weitergeht und ob jemand Ihr Engagement fortsetzt, wenn Sie einmal nicht mehr da sind.
Überlassen Sie die Zukunft nicht dem Zufall, regeln Sie Ihren Nachlass und bedenken Sie den BVN in Ihrem Testament. Jeder Betrag hilft, die Arbeit für sehgeschädigte Menschen weiterzuführen und neue Wege zu beschreiten.
Erbschaften, Vermächtnisse und Nachlässe kommen - wenn sie dem Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V. verschrieben werden - voll dem von Ihnen genannten Zweck zugute. Als gemeinnützige Einrichtung muss der BVN keine Erbschaftssteuer bezahlen. Auch bei Schenkungen (Geldbeträge oder Sachanlagen) entfällt die Schenkungssteuer.
Kontakt
Sigrid Wichmann, Justiziarin
Telefon: (0511) 51 04 0
E-Mail: sigrid.wichmann@blindenverband.org

